Eugen Eckert
Der Kirchenpfleger hat die Aufgabe, den Verantwortlichen (in der Regel den Pfarrer, bzw. den Pfarradministrator) bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchenstiftung umfangreich zu unterstützen. Im Erzbistum Bamberg ist der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung und vollzieht deren beschlossene Maßnahmen.
Dem Kirchenpfleger obliegt darüber hinaus das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines Haushaltsplans und des Jahresabschlusses. Ebenso gehören in Rücksprache mit der Kirchenverwaltung Personalangelegenheiten sowie die Bewahrung und Verwaltung der kirchlichen Kunstschätze und Immobilien zu seinen Pflichten.