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Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats sind in der Satzung des Erzbischofs für die Räte der Laien im Erzbistum Bamberg geregelt. Unter anderm berät der Pfarrgemeinderat (PGR) zusammen mit dem Pfarrer alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und versucht sämtliche Mitglieder der Gemeinde aktiv in die Kirche einzubeziehen. Seine Hauptaufgabe besteht in der Gestaltung einer zeitgemäßen Pastoral. Darüber hinaus plant und führt der PGR folgende exemplarische Aufgaben aus:
Vertretung in der Kirchenverwaltung, im Seelsorgebereichsrat
Organisation der Feierlichkeiten an Fronleichnam und der Fahrzeugsegnung
Durchführung der Ewigen Anbetung
Unterstützung bei der Sternsingeraktion
Organisation des Friedhofgangs an Allerheiligen
Planung und Durchführung des Pfarrfests
Durchführung des Kinderfaschings
Organisation von Jugendfahrten
Erstellung und Betreuung des Internetauftritts der Pfarrei